Laut einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft ist das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich bis zum 31. 10. untersagt.

Laut einer Verordnung der Bezirkshauptmannschaft ist das Feuerentzünden und Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich bis zum 31. 10. untersagt.
